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Aus den dargelegten Gründen kann der Schluss gezogen werden, dass die Interessen der Gemeinschaft im Sinne des Artikels 12 Absatz 1 der Handelshemmnisverordnung ein Eingreifen im Rahmen der WTO erfordern, um eine rasche Aufhebung der indischen Zusatzabgabe auf eingeführte Weine und Spirituosen, der indischen Sonderzusatzabgabe auf eingeführte Spirituosen sowie des Verkaufsverbots für eingeführte Weine und Spirituosen im indischen Bundesstaat Tamil Nadu zu erreichen, die gegen grundlegende WTO-Bestimmungen verstoßen und ein Handelshemmnis im Sinne des Artikels 2 Absatz 1 der Handelshemmnisverordnung darstellen.
Aus der Untersuchung ergab sich auch die Notwendigkeit einer eingehenderen Analyse der angeblichen Beschränkungen des Verkaufs eingeführter Weine und…
Die Aufrechterhaltung und Anwendung einer Zusatzabgabe auf eingeführte Weine und Spirituosen und einer Sonderzusatzabgabe auf eingeführte Spirituosen durch…
Seit der Einführung der Zusatzabgabe, der Sonderzusatzabgabe und des Verkaufsverbots im indischen Bundesstaat Tamil Nadu wurde in zahlreichen Gesprächen mit den…
Die Untersuchung ergab, dass die Zusatzabgabe gegen Artikel II Absatz 1 des GATT 1994 verstößt und nicht nach Artikel II Absatz 2 Buchstabe a des GATT 1994…
Der Antrag betraf angebliche indische Handelspraktiken, die sich nachteilig auf die Einfuhr und den Verkauf von Wein und Spirituosen in Indien auswirken . Bei…
Auf der Grundlage des Vorstehenden kann der Schluss gezogen werden, dass die Interessen der Gemeinschaft im Sinne des Artikels 12 Absatz 1 der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.