Beschluss der Kommission vom 7. November 2006 über die Einleitung eines Streitbeilegungsverfahrens gegen Indien gemäß der Vereinbarung über Regeln und Verfahren für die Streitbeilegung und den anderen einschlägigen WTO-Bestimmungen wegen eines Handelshemmnisses in Form einer Zusatzabgabe auf eingeführte Weine und Spirituosen und einer Sonderzusatzabgabe auf eingeführte Spirituosen, die von Indien erhoben werden, sowie eines Verkaufsverbotes des indischen Bundesstaates Tamil Nadu für eingeführte Weine und Spirituosen (2006/790/EG)
Am 20. Juli 2005 ging bei der Kommission ein Antrag nach Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 3286/94 (im Folgenden „Handelshemmnisverordnung“ genannt) ein. Der Antrag wurde gemeinsam von den Verbänden CEEV (Comité Européen des Enterprises Vins) und CEPS (Confédération Européenne des Producteurs de Spiritueux/European Confederation of Spirits Producers) gestellt.
Erwägungsgrund 1 32006D0790
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