Erwägungsgrund 2 32006D0790
Der Antrag betraf angebliche indische Handelspraktiken, die sich nachteilig auf die Einfuhr und den Verkauf von Wein und Spirituosen in Indien auswirken. Bei diesen Praktiken handelte es sich um eine Zusatzabgabe („Additional Duty“) auf die Einfuhr von Weinen und Spirituosen nach Indien, um von einigen indischen Bundesstaaten erhobene indirekte Steuern auf eingeführte Weine und Spirituosen und um Beschränkungen des Verkaufs eingeführter Weine und Spirituosen in einigen indischen Bundesstaaten.