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Seit der Einführung der Zusatzabgabe, der Sonderzusatzabgabe und des Verkaufsverbots im indischen Bundesstaat Tamil Nadu wurde in zahlreichen Gesprächen mit den indischen Behörden, die auch während der gesamten Dauer dieser Untersuchung fortgeführt wurden, versucht, diesen Streit beizulegen; es konnte jedoch auf Seiten der indischen Behörden keinerlei Bereitschaft zu einer einvernehmlichen Lösung festgestellt werden. Da es unwahrscheinlich ist, dass Indien seine Haltung ändert, wird die Einleitung eines Verfahrens nach der WTO-Vereinbarung über Regeln und Verfahren für die Streitbeilegung für notwendig erachtet.
Aus den dargelegten Gründen kann der Schluss gezogen werden, dass die Interessen der Gemeinschaft im Sinne des Artikels 12 Absatz 1 der Handelshemmnisverordnung…
Versuche zur Beilegung dieses Streits durch zahlreiche Zusammenkünfte mit den brasilianischen Behörden seit der Einführung des Verbots und im gesamten Verlauf…
Die Aufrechterhaltung und Anwendung einer Zusatzabgabe auf eingeführte Weine und Spirituosen und einer Sonderzusatzabgabe auf eingeführte Spirituosen durch…
Aus der Untersuchung ergab sich auch die Notwendigkeit einer eingehenderen Analyse der angeblichen Beschränkungen des Verkaufs eingeführter Weine und…
Während des Untersuchungsverfahrens zogen die Antragsteller ihre Vorbringen in Bezug auf die von bestimmten indischen Bundesstaaten auf eingeführte Weine und…
Gemäß der Vereinbarung über die Regeln und Verfahren zur Beilegung von Streitigkeiten und anderen einschlägigen WTO-Bestimmungen wird die Gemeinschaft ein…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.