Gesetze
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In den Mitgliedstaaten obliegt jedoch die Erstellung der Währungs- und Bankenstatistik den Zentralbanken, die Erstellung sonstiger Statistiken über finanzielle Tatbestände und der Zahlungsbilanzstatistik dagegen verschiedenen Stellen, insbesondere auch den Zentralbanken.
Die Deutsche Bundesbank ist berechtigt, zur Erfüllung ihrer Aufgabe Statistiken auf dem Gebiet des Bank- und Geldwesens bei allen Kreditinstituten,…
Die Mitgliedstaaten können den zuständigen Behörden gestatten, den für die Beaufsichtigung von Unternehmen von öffentlichem Interesse zuständigen Behörden, den…
Im Bereich der Zahlungsbilanzstatistiken koordinieren die EZB und die Kommission die Erstellungsarbeiten, soweit dies zweckdienlich ist. Diese Verordnung…
Die Mitgliedstaaten nehmen die organisatorischen Aufgaben im Bereich der Statistik wahr und arbeiten eng mit dem ESZB zusammen, um die Erfüllung der sich aus…
Der Ausschuss unterstützt die Kommission bei der Ausarbeitung und Durchführung des mehrjährigen Arbeitsprogramms für die Währungs-, Finanz- und…
Die Statistiken werden zentral vom Statistischen Bundesamt durchgeführt.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.