Erwägungsgrund 4 32006D0873
Artikel 2 des Beschlusses 94/907/EG, EGKS, Euratom des Rates und der Kommission vom 19. Dezember 1994 über den Abschluss des Europa-Abkommens zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und Rumänien andererseits sieht die Beschlussverfahren der Gemeinschaft und Regeln für die Darlegung des Standpunkts der Gemeinschaft im Assoziationsrat und im Assoziationsausschuss vor.