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Aufgrund der zweistufigen Umsetzung des Schengen-Besitzstands müssen die neuen Mitgliedstaaten, die der Europäischen Union am 1. Mai 2004 beigetreten sind, den Staatsangehörigen von Drittländern, die Inhaber einer Aufenthaltserlaubnis der Schweiz oder Liechtensteins sind und die nach der Verordnung (EG) Nr. 539/2001 der Visumpflicht unterliegen, seit diesem Tag nationale Visa ausstellen. Einige der neuen Mitgliedstaaten haben sich besorgt über den zusätzlichen Verwaltungsaufwand geäußert, den dies für ihre Konsulate in der Schweiz und in Liechtenstein bedeutet.
Die Staatsangehörigen von Drittländern, die Inhaber einer Aufenthaltserlaubnis der Schweiz sind und die nach der Verordnung (EG) Nr. 539/2001 des Rates vom 15.…
Die Schengen-Mitgliedstaaten erkennen die im Anhang aufgeführten Aufenthaltserlaubnisse, die von der Schweiz und von Liechtenstein ausgestellt worden sind,…
Um die Probleme in den Konsulaten sowohl der Schengen-Mitgliedstaaten als auch der neuen Mitgliedstaaten in der Schweiz und in Liechtenstein zu lösen, sollte…
Die Anwendung der Anerkennungsregelung sollte für die Schengen-Mitgliedstaaten zwingend sein und für die neuen Mitgliedstaaten, die während der Übergangszeit…
Mit dieser Entscheidung wird eine vereinfachte Regelung für die Personenkontrollen an den Außengrenzen eingeführt, die darauf beruht, dass die Mitgliedstaaten…
Im Übereinkommen zur Durchführung des Übereinkommens von Schengen vom 14. Juni 1985 zwischen den Regierungen der Staaten der Benelux-Wirtschaftsunion, der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.