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Um die Probleme in den Konsulaten sowohl der Schengen-Mitgliedstaaten als auch der neuen Mitgliedstaaten in der Schweiz und in Liechtenstein zu lösen, sollte eine vereinfachte Regelung für die Personenkontrollen an den Außengrenzen eingeführt werden, die darauf beruht, dass bestimmte von den Behörden der Schweiz und Liechtensteins ausgestellte Aufenthaltserlaubnisse einseitig als dem einheitlichen Visum bzw. dem nationalen Visum gleichwertig anerkannt werden.
Mit dieser Entscheidung wird eine vereinfachte Regelung für die Personenkontrollen an den Außengrenzen eingeführt, die darauf beruht, dass die Mitgliedstaaten…
Die geltenden Gemeinschaftsvorschriften sehen jedoch keine vereinfachte Regelung für die Personenkontrollen an den Außengrenzen vor, nach der die…
Die Schengen-Mitgliedstaaten erkennen die im Anhang aufgeführten Aufenthaltserlaubnisse, die von der Schweiz und von Liechtenstein ausgestellt worden sind,…
Die Anwendung der Anerkennungsregelung sollte für die Schengen-Mitgliedstaaten zwingend sein und für die neuen Mitgliedstaaten, die während der Übergangszeit…
Zur Überwindung der Probleme von Drittstaatsangehörigen, die sich aufgrund eines Visums für den längerfristigen Aufenthalt in einem Mitgliedstaat aufhalten,…
Nach Artikel 21 des Übereinkommens vom 19. Juni 1990 zur Durchführung des Übereinkommens von Schengen vom 14. Juni 1985 zwischen den Regierungen der Staaten der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.