Gesetze
Gesetz wird geladen …
Im Rahmen einer konsequenten Politik zur Unterstützung der Ukraine bei ihren Bemühungen um Bewältigung der Folgen des nuklearen Unfalls am 26. April 1986 im Kernkraftwerk Tschernobyl hat die Gemeinschaft bereits einen ersten Beitrag von 90,5 Millionen EUR für den Zeitraum 1999—2000 zu dem Fonds für die Ummantelung des Tschernobyl-Reaktors, der bei der Europäischen Bank für Wiederaufbau und Entwicklung (EBWE) errichtet wurde, gemäß dem Beschluss 98/381/EG, Euratom geleistet sowie einen weiteren Beitrag von 100 Millionen EUR für den Zeitraum 2001—2005 gemäß dem Beschluss 2001/824/EG, Euratom .
Die Gemeinschaft leistet 2006 einen Beitrag von 14,4 Millionen EUR an die Europäische Bank für Wiederaufbau und Entwicklung („EBWE“) zugunsten des Fonds für die…
Als Verwalter des Fonds für die Ummantelung des Tschernobyl-Reaktors bestätigte die EBWE gegenüber der Versammlung der Beitragszahler, dass ein Fehlbetrag von…
Die Kommission verwaltet den Beitrag zu dem Fonds für die Ummantelung des Tschernobyl-Reaktors nach Maßgabe der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates…
Die Ex-G7-Mitglieder und die Europäische Gemeinschaft, die den größten Teil der bisherigen Beiträge zu dem Fonds für die Ummantelung des Tschernobyl-Reaktors…
In der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 99/2000 des Rates vom 29. Dezember 1999 über die Unterstützung der Partnerländer in Osteuropa und Mittelasien ist der…
Gemäß Artikel II Abschnitt 2.02 der Satzung des Fonds für die Ummantelung des Tschernobyl-Reaktors ist der Beitrag der Gemeinschaft Gegenstand einer…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.