Erwägungsgrund 3 32006D0908
Die Ex-G7-Mitglieder und die Europäische Gemeinschaft, die den größten Teil der bisherigen Beiträge zu dem Fonds für die Ummantelung des Tschernobyl-Reaktors geleistet haben, haben sich im Grundsatz auf weitere Beiträge entsprechend der bisherigen Lastenteilung zwischen den Beitragszahlern geeinigt.