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Die Ex-G7-Mitglieder und die Europäische Gemeinschaft, die den größten Teil der bisherigen Beiträge zu dem Fonds für die Ummantelung des Tschernobyl-Reaktors geleistet haben, haben sich im Grundsatz auf weitere Beiträge entsprechend der bisherigen Lastenteilung zwischen den Beitragszahlern geeinigt.
Die Gemeinschaft leistet 2006 einen Beitrag von 14,4 Millionen EUR an die Europäische Bank für Wiederaufbau und Entwicklung („EBWE“) zugunsten des Fonds für die…
Im Rahmen einer konsequenten Politik zur Unterstützung der Ukraine bei ihren Bemühungen um Bewältigung der Folgen des nuklearen Unfalls am 26. April 1986 im…
Es sollte jedoch sichergestellt werden, dass im Hinblick auf die Auftragsvergabe gemäß der Satzung des Fonds für die Ummantelung des Tschernobyl-Reaktors keine…
Als Verwalter des Fonds für die Ummantelung des Tschernobyl-Reaktors bestätigte die EBWE gegenüber der Versammlung der Beitragszahler, dass ein Fehlbetrag von…
Gemäß Artikel II Abschnitt 2.02 der Satzung des Fonds für die Ummantelung des Tschernobyl-Reaktors ist der Beitrag der Gemeinschaft Gegenstand einer…
Die Kommission verwaltet den Beitrag zu dem Fonds für die Ummantelung des Tschernobyl-Reaktors nach Maßgabe der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.