Erwägungsgrund 1 32006D0908
Im Rahmen einer konsequenten Politik zur Unterstützung der Ukraine bei ihren Bemühungen um Bewältigung der Folgen des nuklearen Unfalls am 26. April 1986 im Kernkraftwerk Tschernobyl hat die Gemeinschaft bereits einen ersten Beitrag von 90,5 Millionen EUR für den Zeitraum 1999—2000 zu dem Fonds für die Ummantelung des Tschernobyl-Reaktors, der bei der Europäischen Bank für Wiederaufbau und Entwicklung (EBWE) errichtet wurde, gemäß dem Beschluss 98/381/EG, Euratom geleistet sowie einen weiteren Beitrag von 100 Millionen EUR für den Zeitraum 2001—2005 gemäß dem Beschluss 2001/824/EG, Euratom.