Erwägungsgrund 4 32006D0089BESCHLUSS DER KOMMISSION vom 10. Februar 2006 über die Annahme des Arbeitsplans 2006 für die Durchführung des Aktionsprogramms der Gemeinschaft im Bereich der öffentlichen Gesundheit (2003—2008), einschließlich des Jahresarbeitsprogramms für Finanzhilfen (Text von Bedeutung für den EWR) (2006/89/EG)
Artikel 8 des Beschlusses Nr. 1786/2002/EG sieht vor, dass die Kommission einen jährlichen Arbeitsplan für die Durchführung des Programms, die Festlegung von…
Erwägungsgrund 1 32007D0103BESCHLUSS DER KOMMISSION vom 12. Februar 2007 über die allgemeinen Grundsätze und Kriterien für die Auswahl und Finanzierung der Maßnahmen des Programms im Bereich der öffentlichen Gesundheit (Text von Bedeutung für den EWR) (2007/103/EG)
Gemäß Artikel 8 Absatz 1 des Beschlusses Nr. 1786/2002/EG legt die Kommission einen jährlichen Arbeitsplan zur Durchführung des Programms mit den Prioritäten…
Erwägungsgrund 2 32007D0103BESCHLUSS DER KOMMISSION vom 12. Februar 2007 über die allgemeinen Grundsätze und Kriterien für die Auswahl und Finanzierung der Maßnahmen des Programms im Bereich der öffentlichen Gesundheit (Text von Bedeutung für den EWR) (2007/103/EG)
Der Arbeitsplan für 2007 wurde mit dem Beschluss 2007/102/EG der Kommission angenommen.
Erwägungsgrund 5 32008D0170BESCHLUSS DER KOMMISSION vom 27. Februar 2008 zur Annahme des Arbeitsplans 2008 zur Durchführung des zweiten Aktionsprogramms der Gemeinschaft im Bereich der Gesundheit (2008—2013) und zu den Auswahl-, Vergabe- und sonstigen Kriterien für Finanzhilfen für die Aktionen dieses Programms (Text von Bedeutung für den EWR) (2008/170/EG)
Gemäß Artikel 8 des Beschlusses Nr. 1350/2007/EG nimmt die Kommission einen jährlichen Arbeitsplan an mit den Prioritäten und Aktionen, einschließlich der…
Art. 8 Abs. 2 32007D0126BESCHLUSS DES RATES vom 12. Februar 2007 zur Auflegung des spezifischen Programms „Strafjustiz“ als Teil des Generellen Programms „Grundrechte und Justiz“ für den Zeitraum 2007 bis 2013 (2007/126/JI)
Zur Durchführung des Programms nimmt die Kommission im Einklang mit den allgemeinen Zielen des Artikels 2 bis Ende September ein jährliches Arbeitsprogramm an,…
Art. 9 Abs. 2 32007D1150BESCHLUSS Nr. 1150/2007/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 25. September 2007 zur Auflegung des spezifischen Programms „Drogenprävention und -aufklärung“ als Teil des Generellen Programms „Grundrechte und Justiz“ für den Zeitraum 2007—2013
Zur Durchführung des Programms nimmt die Kommission im Rahmen der allgemeinen Ziele gemäß Artikel 2 ein jährliches Arbeitsprogramm an und berücksichtigt dabei…