Art. 22 32021R0817VERORDNUNG (EU) 2021/817 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 20. Mai 2021 zur Einrichtung von Erasmus+, dem Programm der Union für allgemeine und berufliche Bildung, Jugend und Sport, und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 1288/2013 (Text von Bedeutung für den EWR)
Das Programm wird im Wege von Arbeitsprogrammen nach Artikel 110 der Haushaltsordnung durchgeführt. Die Arbeitsprogramme enthalten Angaben zur Höhe der für jede…
Art. 100 32021R0696Das Programm wird durch die Arbeitsprogramme gemäß Artikel 110 der Haushaltsordnung durchgeführt, die für jede Programmkomponente spezifische und vollständig…
Art. 23 Abs. 1 32014R0508Zum Zwecke der Durchführung von Titel VI erlässt die Kommission Durchführungsrechtsakte zur Festlegung von jährlichen Arbeitsprogrammen im Einklang mit den in…
Art. 13 Abs. 5 32017R0825Die Kommission nimmt mittels Durchführungsrechtsakten jährliche Arbeitsprogramme zur Durchführung des Programms an und setzt das Europäische Parlament und den…
Art. 19 32021R0888VERORDNUNG (EU) 2021/888 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 20. Mai 2021 zur Aufstellung des Programms für das Europäische Solidaritätskorps und zur Aufhebung der Verordnungen (EU) 2018/1475 und (EU) Nr. 375/2014 (Text von Bedeutung für den EWR)
Das Programm wird durch Arbeitsprogramme durchgeführt, auf die in Artikel 110 der Haushaltsordnung verwiesen wird. Für die von der nationalen Agentur…