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Das Europäische Parlament sollte im Einklang mit Artikel 7 Absatz 3 des Beschlusses 1999/468/EG von der Kommission über die Ausschussarbeiten betreffend die Durchführung dieses Programms unterrichtet werden. Dem Europäischen Parlament sollte insbesondere der Entwurf eines Jahresprogramms zugeleitet werden, wenn er dem Verwaltungsausschuss übermittelt wird. Das Europäischen Parlament sollte außerdem die Abstimmungsergebnisse und die Kurzniederschriften der Sitzungen dieses Ausschusses erhalten.
Das Europäische Parlament sollte im Einklang mit Artikel 7 Absatz 3 des Beschlusses 1999/468/EG des Rates vom 28. Juni 1999 zur Festlegung der Modalitäten für…
Die Kommission unterrichtet das Europäische Parlament, insbesondere im Zusammenhang mit der Erstellung des Arbeitsprogramms und dem Verlauf und den Ergebnissen…
Um eine regelmäßige Programmbegleitung zu gewährleisten und erforderliche Neuausrichtungen zu ermöglichen, erstellt die Kommission jährliche Tätigkeitsberichte,…
Bisher hat die Kommission die Jahresberichte des Fonds an das Europäische Parlament und den Rat weitergeleitet. Um das Berichterstattungsverfahren zu…
Im Einklang mit ihrer Mitteilung vom 14. Dezember 1993 über die Anwendung des Protokolls über die Sozialpolitik hat die Kommission das Europäische Parlament und…
Die Kommission übermittelt dem mit der Richtlinie 2006/12/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. April 2006 über Abfälle eingesetzten Ausschuss den…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.