Erwägungsgrund 3 32008D1351
Der Rechtsrahmen der Gemeinschaft für die Bewältigung der Herausforderungen im Zusammenhang mit digitalen Inhalten in der Informationsgesellschaft umfasst Vorschriften über den Jugendschutz, den Schutz der Privatsphäre und die Verantwortlichkeit der Vermittler. Der Rahmenbeschluss 2004/68/JI des Rates vom 22. Dezember 2003 zur Bekämpfung der sexuellen Ausbeutung von Kindern und der Kinderpornografie enthält Mindestanforderungen für die Mitgliedstaaten in Bezug auf die Festlegung von Straftatbeständen und entsprechenden Sanktionen. Die Empfehlung 2006/952/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Dezember 2006 über den Schutz Minderjähriger und den Schutz der Menschenwürde und über das Recht auf Gegendarstellung im Zusammenhang mit der Wettbewerbsfähigkeit des europäischen Industriezweiges der audiovisuellen Dienste und Online-Informationsdienste baut auf der Empfehlung 98/560/EG des Rates vom 24. September 1998 zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit des europäischen Industriezweiges der audiovisuellen Dienste und Informationsdienste durch die Förderung nationaler Rahmenbedingungen für die Verwirklichung eines vergleichbaren Niveaus in Bezug auf den Jugendschutz und den Schutz der Menschenwürde auf, indem sie nunmehr Leitsätze für die Schaffung von Selbstkontrollsystemen auf nationaler Ebene festlegt und den Anwendungsbereich um Fragen der Medienkompetenz, der Zusammenarbeit und des Austauschs von Erfahrungen und bewährter Verfahren zwischen bestehenden Regulierungs-, Selbstregulierungs- und Koregulierungsgremien sowie um Maßnahmen zur Bekämpfung von Diskriminierung in allen Medien erweitert.