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Komplementarität mit dem Sachverstand der Europäischen Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht (im Folgenden als „Beobachtungsstelle“ bezeichnet) sollte dadurch gewährleistet werden, dass die Methoden und bewährten Vorgehensweisen der Beobachtungsstelle genutzt werden und die Beobachtungsstelle in die Ausarbeitung des jährlichen Arbeitsprogramms einbezogen wird.
Es werden Synergieeffekte und Komplementarität mit anderen Gemeinschaftsinstrumenten angestrebt, insbesondere mit dem Generellen Programm „Sicherheit und Schutz…
Die Verordnung (EWG) Nr. 302/93 des Rates vom 8. Februar 1993 zur Schaffung einer Europäischen Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht bestimmt in ihrem…
Die Verordnung (EWG) Nr. 302/93 des Rates vom 8. Februar 1993 zur Schaffung einer Europäischen Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht bestimmt in Artikel…
Die Verordnung (EWG) Nr. 302/93 des Rates vom 8. Februar 1993 zur Schaffung einer Europäischen Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht bestimmt in Artikel…
Zur konsequenten und wirksamen Verfolgung von Verstößen sollte vorgesehen werden, dass Inspektions- und Überwachungsberichte, die von Bediensteten der…
Mit dem mit diesem Beschluss aufgelegten spezifischen Programm „Drogenprävention und -aufklärung“ (im Folgenden als „Programm“ bezeichnet) sollen Ziele der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.