Beschluss des Rates vom 5. März 2007 zur Änderung des Beschlusses 2000/265/EG zur Festlegung einer Finanzregelung für die Haushaltsaspekte der vom Stellvertretenden Generalsekretär des Rates zu verwaltenden Verträge über die Einrichtung und den Betrieb der Kommunikationsinfrastruktur für den Schengen-Rahmen („SISNET“), die von ihm als Vertreter bestimmter Mitgliedstaaten geschlossen worden sind (2007/155/EG)
Die finanziellen Verpflichtungen, die sich aus diesen Verträgen ergeben, gehen zu Lasten eines spezifischen Haushaltsplans (nachstehend „SISNET-Haushaltsplan“ genannt), aus dem die in diesen Beschlüssen des Rates genannte Kommunikationsinfrastruktur finanziert wird.
Erwägungsgrund 2 32007D0155
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