Beschluss des Rates vom 5. März 2007 zur Änderung des Beschlusses 2000/265/EG zur Festlegung einer Finanzregelung für die Haushaltsaspekte der vom Stellvertretenden Generalsekretär des Rates zu verwaltenden Verträge über die Einrichtung und den Betrieb der Kommunikationsinfrastruktur für den Schengen-Rahmen („SISNET“), die von ihm als Vertreter bestimmter Mitgliedstaaten geschlossen worden sind (2007/155/EG)
Zwei Mitgliedstaaten, Irland und das Vereinigte Königreich, die sich am SISNET-Haushalt beteiligen, aber nicht an das Schengener Informationssystem angebunden sind, sollten keinen Beitrag zu den aus dem Projekt SISone4ALL erwachsenden Mehrkosten leisten —
Erwägungsgrund 5 32007D0155
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