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Die Koordinatorengruppe auf dem Gebiet der Anerkennung der Berufsqualifikationen sollte sich aus nationalen Koordinatoren zusammensetzen, die von den Mitgliedstaaten gemäß der Richtlinie 2005/36/EG bestellt werden. Dieser Richtlinie zufolge haben die Koordinatoren eine einheitliche Anwendung der Richtlinie zu fördern und die Sammlung aller Informationen sicher zu stellen, die für ihre Anwendung nützlich sind.
Die Kommission erstellt auf der Grundlage der von den Mitgliedstaaten vorgelegten Angaben einen zusammenfassenden Bericht für die durch den Beschluss…
Die Richtlinie 2005/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 7. September 2005 über die Anerkennung von Berufsqualifikationen wurde verabschiedet, um…
Die Koordinatorengruppe auf dem Gebiet der Anerkennung der Berufsqualifikationen, nachfolgend „die Gruppe“ genannt, wird mit Datum der Veröffentlichung dieses…
Die Gruppe hat folgende Aufgaben: a) Bewerkstelligung einer Zusammenarbeit zwischen den Behörden der Mitgliedstaaten und der Kommission betreffend Fragen auf…
Die Verwaltung der unterschiedlichen Anerkennungssysteme, die in den Einzelrichtlinien und in der allgemeinen Regelung festgelegt sind, hat sich als…
Bei den Mitgliedern der Gruppe handelt es sich um die von den Mitgliedstaaten gemäß Artikel 56 Absatz 4 der Richtlinie 2005/36/EG bestellten Koordinatoren. Die…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.