Erwägungsgrund 2 32007D0172
Die Richtlinie 2005/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 7. September 2005 über die Anerkennung von Berufsqualifikationen wurde verabschiedet, um die Freizügigkeit von voll qualifizierten Personen zu gewährleisten, deren Berufszugang von den Mitgliedstaaten durch Qualifikationen reglementiert wird. Mit der Richtlinie werden fünfzehn bestehende Richtlinien konsolidiert und es wird auf eine Vereinfachung der bestehenden Anerkennungssysteme sowie auf eine weitere Erleichterung der vorübergehenden Erbringung von Dienstleistungen hingewirkt. Zwecks Umsetzung dieser Richtlinie und Weiterentwicklung des Binnenmarkts auf dem Gebiet der an ein Anerkennungssystem gebundenen reglementierten Berufe kann die Kommission gegebenenfalls auf Experten zurück greifen, die einer Beratergruppe angehören.