Erwägungsgrund 2 32006D0884BESCHLUSS DER KOMMISSION vom 6. Dezember 2006 über die Festlegung des Standpunkts der Gemeinschaft zum Beschluss des mit dem Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und den Vereinigten Staaten von Amerika über die gegenseitige Anerkennung der Konformitätsbescheinigungen für Schiffsausrüstung eingesetzten Gemischten Ausschusses zur Annahme seiner Geschäftsordnung (2006/884/EG)
Nach Artikel 7 Absatz 2 des Abkommens gibt sich der gemäß Artikel 7 des Abkommens eingesetzte Gemischte Ausschuss eine Geschäftsordnung —
Erwägungsgrund 1 32006D0884BESCHLUSS DER KOMMISSION vom 6. Dezember 2006 über die Festlegung des Standpunkts der Gemeinschaft zum Beschluss des mit dem Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und den Vereinigten Staaten von Amerika über die gegenseitige Anerkennung der Konformitätsbescheinigungen für Schiffsausrüstung eingesetzten Gemischten Ausschusses zur Annahme seiner Geschäftsordnung (2006/884/EG)
in der Erwägung, dass sich der Gemischte Ausschuss nach Artikel 7 Absatz 2 des Abkommens eine Geschäftsordnung gibt —
Art. 3 Abs. 3 32007D0444BESCHLUSS DES RATES vom 22. Februar 2007 über den Abschluss eines Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Regierung von Kanada zum Abschluss der Verhandlungen gemäß Artikel XXIV Absatz 6 des GATT (2007/444/EG)
Der Ausschuss gibt sich eine Geschäftsordnung.
Art. 3 Abs. 3 32005D0953BESCHLUSS DES RATES vom 20. Dezember 2005 über den Abschluss eines Abkommens in Form eines Briefwechsels zwischen der Europäischen Gemeinschaft und Thailand gemäß Artikel XXVIII des GATT 1994 über die Änderung der in der EG-Liste CXL im Anhang des GATT 1994 vorgesehenen Zugeständnisse hinsichtlich Reis (2005/953/EG)
Der Ausschuss gibt sich eine Geschäftsordnung.
Art. 3 Abs. 3 32006D0398BESCHLUSS DES RATES vom 20. März 2006 über den Abschluss eines Abkommens in Form eines Briefwechsels zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Volksrepublik China gemäß Artikel XXIV Absatz 6 und Artikel XXVIII des Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommens (GATT) 1994 über die Änderung der Zugeständnisse in den Listen der Tschechischen Republik, der Republik Estland, der Republik Zypern, der Republik Lettland, der Republik Litauen, der Republik Ungarn, der Republik Malta, der Republik Polen, der Republik Slowenien und der Slowakischen Republik im Zuge des Beitritts dieser Staaten zur Europäischen Union (2006/398/EG)
Der Ausschuss gibt sich eine Geschäftsordnung.
Art. 3 Abs. 3 32004D0619Der Ausschuss gibt sich eine Geschäftsordnung.