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Mit dem Programm werden folgende spezifische Ziele verfolgt:
Förderung der in Artikel 6 Absatz 2 des Vertrags über die Europäische Union verankerten Grundrechte, wie sie und Aufklärung aller Menschen über ihre Rechte, einschließlich der aus der Unionsbürgerschaft erwachsenden Rechte, um die Unionsbürger zur aktiven Teilnahme am demokratischen Leben in der Union zu bewegen;
gegebenenfalls Prüfung der Achtung spezifischer Grundrechte in der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten bei der Durchführung des Gemeinschaftsrechts, und in diesem Rahmen Einholung von Stellungnahmen zu spezifischen Fragen im Zusammenhang mit den Grundrechten;
Unterstützung von Nichtregierungsorganisationen (NRO) und anderen Einrichtungen der Zivilgesellschaft, um ihre Fähigkeit zur aktiven Förderung der Grundrechte, der Rechtsstaatlichkeit und der Demokratie zu stärken;
Einrichtung einschlägiger Strukturen zur Förderung des interreligiösen und interkulturellen Dialogs auf Ebene der Europäischen Union.
Im Rahmen des allgemeinen Ziels nach Artikel 2 Absatz 1 und des spezifischen Ziels nach Artikel 2 Absatz 2 Buchstabe a konzentriert sich das Programm auf den…
Das Programm zielt allgemein – insbesondere durch die Unterstützung von Organisationen der Zivilgesellschaft und anderer Akteure, die auf lokaler, regionaler,…
Das allgemeine Ziel des Programms besteht darin, einen Beitrag zur Weiterentwicklung eines europäischen Rechtsraums zu leisten, der auf Rechtsstaatlichkeit –…
Stärkung der Zivilgesellschaft und Förderung eines offenen, transparenten und regelmäßigen Dialogs mit der Zivilgesellschaft über die Grundrechte;
Die Ziele des Programms sollten die Ziele der durch die Verordnung (EG) Nr. 168/2007 errichteten Agentur der Europäischen Union für Grundrechte ergänzen und…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.