Erwägungsgrund 3 32021R0693
Das Programm sollte für einen Zeitraum von sieben Jahren eingerichtet werden, um seine Laufzeit an die des mehrjährigen Finanzrahmens gemäß der Verordnung (EU, Euratom) 2020/2093 des Rates anzugleichen.
Das Programm sollte für einen Zeitraum von sieben Jahren eingerichtet werden, um seine Laufzeit an die des mehrjährigen Finanzrahmens gemäß der Verordnung (EU, Euratom) 2020/2093 des Rates anzugleichen.