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Die Ziele des Programms sollten die Ziele der durch die Verordnung (EG) Nr. 168/2007 errichteten Agentur der Europäischen Union für Grundrechte ergänzen und sich auf die Bereiche konzentrieren, in denen ein europäischer Mehrwert erzielt werden kann. Zur Erreichung dieser Ziele sollte eine angemessene Koordinierung stattfinden.
Die allgemeinen Ziele des Programms ergänzen die Zielvorgaben für die mit der Verordnung (EG) Nr. 168/2007 errichtete Agentur der Europäischen Union für…
Die Verordnung (EG) Nr. 168/2007 des Rates vom 15. Februar 2007 zur Errichtung einer Agentur der Europäischen Union für Grundrechte sieht eine enge…
Eingedenk der mit der Gründung der Agentur der Europäischen Union für Grundrechte (nachstehend „Agentur“ genannt) verfolgten Ziele, und damit diese ihre…
IN DER ERWÄGUNG, dass das Ziel der Agentur darin besteht, den relevanten Organen, Einrichtungen, Ämtern und Agenturen der Gemeinschaft und ihrer Mitgliedstaaten…
IN DER ERWÄGUNG, dass der Rat der Europäischen Union am 15. Februar 2007 die Verordnung (EG) Nr. 168/2007 zur Errichtung einer Agentur der Europäischen Union…
Daher sollte aufbauend auf der bestehenden Europäischen Stelle zur Beobachtung von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit eine Agentur der Europäischen Union für…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.