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Um Komplementarität zu erzielen und eine bestmögliche Nutzung der Ressourcen zu gewährleisten, sollten Überschneidungen zwischen den mit dem Programm unterstützten Maßnahmen und den Tätigkeiten von im Bereich der Grundrechte zuständigen internationalen Organisationen, wie z. B. dem Europarat, vermieden werden; gemeinsame Maßnahmen zur Erreichung der Ziele des Programms sollten jedoch möglich sein. Zur Erreichung dieser Ziele sollte eine angemessene Koordinierung stattfinden.
Im Rahmen des Programms können mit internationalen Organisationen, die auf dem Gebiet der Grundrechte tätig sind, wie etwa dem Europarat, auf der Grundlage…
Die Agentur sollte eng mit dem Europarat zusammenarbeiten. Dies sollte gewährleisten, dass Überschneidungen zwischen den Tätigkeiten der Agentur und denen des…
Bei der Durchführung des Programms und anderer Gemeinschaftsinstrumente, insbesondere der Generellen Programme „Sicherheit und Schutz der Freiheitsrechte“ und…
Die Ziele des Programms sollten die Ziele der durch die Verordnung (EG) Nr. 168/2007 errichteten Agentur der Europäischen Union für Grundrechte ergänzen und…
Da die Ziele des Programms, nämlich die Unterstützung von Organisationen der Zivilgesellschaft, die Bekämpfung von Rassismus, Fremdenfeindlichkeit und…
IN DER ERWÄGUNG, dass die Agentur, um Doppelarbeit zu vermeiden und Komplementarität und einen Mehrwert sicherzustellen, ihre Tätigkeiten, insbesondere in Bezug…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.