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Es werden Synergien und Komplementarität mit anderen Gemeinschaftsinstrumenten angestrebt, insbesondere mit den Rahmenprogrammen „Sicherheit und Schutz der Freiheitsrechte“ und „Solidarität und Steuerung der Migrationsströme“ sowie mit dem Programm „Progress“. Außerdem wird die Komplementarität mit der Agentur der Europäischen Union für Grundrechte sichergestellt. Statistiken über Grundrechte und Unionsbürgerschaft werden in Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten anhand von vorliegenden Daten gegebenenfalls mit Hilfe des Statistischen Programms der Gemeinschaft erstellt.
Bei der Durchführung des Programms und anderer Gemeinschaftsinstrumente, insbesondere der Generellen Programme „Sicherheit und Schutz der Freiheitsrechte“ und „Solidarität und Steuerung der Migrationsströme“, können Ressourcen für Maßnahmen, die zur Verwirklichung der Ziele aller Programme beitragen, gemeinsam genutzt werden.
Für Maßnahmen, die im Rahmen dieses Beschlusses finanziert werden, wird für denselben Zweck keine Unterstützung aus anderen Finanzinstrumenten der Gemeinschaft gewährt. Es wird sichergestellt, dass die Begünstigten dieses Beschlusses die Kommission über den Erhalt finanzieller Mittel aus dem Gemeinschaftshaushalt und anderen Quellen sowie über laufende Finanzierungsanträge unterrichten.
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