Erwägungsgrund 1 32017D1565
Den Rahmen für die Entwicklung der Beziehungen zwischen der Europäischen Union (im Folgenden „Union“) und der Republik Moldau bilden die Europäische Nachbarschaftspolitik (ENP) und die Östliche Partnerschaft. Nachdem die Republik Moldau 2009 der Östlichen Partnerschaft beigetreten war, folgten Verhandlungen über ein Assoziierungsabkommen zwischen der Union und der Republik Moldau. Dieses Abkommen (im Folgenden „Assoziierungsabkommen“), das die schrittweise Einführung einer vertieften und umfassenden Freihandelszone vorsieht, wurde am 27. Juni 2014 unterzeichnet und trat am 1. Juli 2016 in Kraft.