Erwägungsgrund 2 32011D0831
Die Organe und Einrichtungen sollten sicherstellen, dass sich die Kompetenzen der von ihnen ernannten Mitglieder der europäischen Jury so weit wie möglich ergänzen.
Die Organe und Einrichtungen sollten sicherstellen, dass sich die Kompetenzen der von ihnen ernannten Mitglieder der europäischen Jury so weit wie möglich ergänzen.