Erwägungsgrund 2 32007D0471
Der Rat hat anhand folgender Schritte geprüft, ob die Tschechische Republik, die Republik Estland, die Republik Lettland, die Republik Litauen, die Republik Ungarn, die Republik Malta, die Republik Polen, die Republik Slowenien und die Slowakische Republik (nachstehend „die betroffenen Mitgliedstaaten“ genannt) ein zufrieden stellendes Datenschutzniveau gewährleisten:Allen betroffenen Mitgliedstaaten wurde ein Fragebogen übermittelt, dessen Antworten zur Kenntnis genommen wurden, und in allen betroffenen Mitgliedstaaten wurden Prüf- und Bewertungsbesuche nach den anwendbaren Schengen-Bewertungsverfahren gemäß dem Beschluss des Exekutivausschusses bezüglich der Errichtung des Ständigen Ausschusses Schengener Durchführungsübereinkommen (SCH/Com-ex (98) 26 def.) im Bereich Datenschutz durchgeführt.