Erwägungsgrund 4 32007D0471
Das Inkrafttreten dieses Beschlusses sollte die Übermittlung von SIS-Echtdaten an die betroffenen Mitgliedstaaten ermöglichen. Die konkrete Verwendung dieser Daten sollte es dem Rat ermöglichen, mit den geltenden Schengen-Bewertungsverfahren nach Dokument SCH/Com-ex (98) 26 def. zu prüfen, ob die Bestimmungen des Schengen-Besitzstands über das SIS in den betroffenen Mitgliedstaaten ordnungsgemäß angewandt werden. Sobald die Bewertungen durchgeführt worden sind, sollte der Rat über die Abschaffung der Kontrollen an den Binnengrenzen zu den betroffenen Mitgliedstaaten befinden.