Erwägungsgrund 19 32007D0479
Nachdem die Kommission die Maßnahmen Belgiens den übrigen Mitgliedstaaten mitgeteilt und den aufgrund von Artikel 23a der Richtlinie 89/552/EWG eingesetzten Ausschuss konsultiert hatte, teilte der für Bildung und Kultur zuständige Generaldirektor Belgien mit Schreiben vom 7. April 2004 mit, dass die Europäische Kommission keine Einwände gegen die mitgeteilten Maßnahmen zu erheben gedenkt.