Erwägungsgrund 6 32007D0479
Einige der in der Liste der belgischen Maßnahmen aufgeführten Veranstaltungen, darunter die Olympischen Sommer- und Winterspiele und die Endrunden der Fußballweltmeisterschaft und der Fußballeuropameisterschaft (Herren), werden üblicherweise der Kategorie der Ereignisse von erheblicher gesellschaftlicher Bedeutung zugerechnet, auf die in Erwägung 18 der Richtlinie 97/36/EG ausdrücklich verwiesen wird. Diese Ereignisse finden in Belgien in der breiten Öffentlichkeit besondere Resonanz, da sie sehr populär sind, und zwar nicht nur bei den ohnehin Sportinteressierten.