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Die finnischen Maßnahmen erscheinen umso angemessener, als sie keine rückwirkende Kraft besitzen und sich also nicht auf die Ausübung von Senderechten für in der Liste aufgeführte Veranstaltungen auswirken, die vor ihrem Inkrafttreten erworben wurden.
Die finnischen Maßnahmen sind insofern mit den Wettbewerbsregeln der EG vereinbar, als die Definition von Fernsehveranstaltern, die für die Übertragung der…
Die finnischen Maßnahmen erscheinen angemessen und rechtfertigen eine Ausnahme vom Grundsatz des freien Dienstleistungsverkehrs im EG-Vertrag, und zwar wegen…
Die deutschen Maßnahmen sind insofern mit den Wettbewerbsregeln der EG vereinbar, als die Definition von Fernsehveranstaltern, die für die Übertragung der…
Die österreichischen Maßnahmen sind insofern mit den Wettbewerbsregeln der EG vereinbar, als die Definition von Fernsehveranstaltern, die für die Übertragung…
Die irischen Maßnahmen sind insofern mit den Wettbewerbsregeln der EG vereinbar, als die Definition von Fernsehveranstaltern, die für die Übertragung der…
Die italienischen Maßnahmen sind insofern mit den Wettbewerbsregeln der EG vereinbar, als die Definition von Fernsehveranstaltern, die für die Übertragung der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.