Erwägungsgrund 1 32007D0549
Gemäß Artikel 6 Absatz 11 des Beitrittsakte von 2005 sind Bulgarien und Rumänien dem Internen Abkommen automatisch ab dem Tag ihres Beitritts beigetreten.
Gemäß Artikel 6 Absatz 11 des Beitrittsakte von 2005 sind Bulgarien und Rumänien dem Internen Abkommen automatisch ab dem Tag ihres Beitritts beigetreten.