Beschluss des Rates vom 16. Juli 2007 zur Änderung des Internen Abkommens vom 17. Juli 2006 zwischen den im Rat vereinigten Vertretern der Regierungen der Mitgliedstaaten über die Finanzierung der im mehrjährigen Finanzrahmen für den Zeitraum 2008—2013 bereitgestellten Gemeinschaftshilfe im Rahmen des AKP-EG-Partnerschaftsabkommens und die Bereitstellung von Finanzhilfe für die überseeischen Länder und Gebiete, auf die der vierte Teil des EG-Vertrags Anwendung findet (2007/549/EG)
Gemäß Artikel 8 Absatz 4 des Internen Abkommens wird die in Absatz 2 jenes Artikels festgelegte Stimmengewichtung, für die derzeit im Falle Bulgariens und Rumäniens nur die geschätzten Stimmenzahlen angegeben sind, im Falle des Beitritts eines weiteren Staates zur EU durch einstimmigen Beschluss des Rates geändert.
Erwägungsgrund 3 32007D0549
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