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Das Interne Abkommen wird wie folgt geändert:
In der Tabelle in Artikel 1 Absatz 2 Buchstabe a werden die runden Klammern und Sternchen nach den Worten „Bulgarien“ und „Rumänien“ und die Fußnote „(*) Geschätzter Betrag“ gestrichen.
In der Tabelle in Artikel 8 Absatz 2 wird Folgendes gestrichen:
die runden Klammern und Sternchen nach den Worten „Bulgarien“ und „Rumänien“ und die eckigen Klammern in der zweiten Spalte dieser Zeilen;
die Fußnote „(*) Geschätzte Stimmenzahl“;
die Zeile „EU-25 insges.“, „999“;
die runden Klammern und Sternchen und die eckigen Klammern in der Zeile „EU-27 insges. (*)“„[1 004]“.
Artikel 8 Absatz 3 erhält folgende Fassung: „Der EEF-Ausschuss beschließt mit einer qualifizierten Mehrheit, für die 724 von 1 004 Stimmen erforderlich sind und die die Zustimmung von mindestens 14 Mitgliedstaaten zum Ausdruck bringt. Für eine Sperrminorität sind mindestens 281 Stimmen erforderlich.“
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