Erwägungsgrund 2 32007D0626
Mit der Abschaffung der Intervention im Rahmen der reformierten gemeinsamen Marktorganisation für Zucker werden die Zuckerpreise in der Gemeinschaft nicht mehr durch Interventionsankäufe garantiert sein. Es ist daher folgerichtig, das System von garantierten Preisen für im Rahmen des Abkommens eingeführten Zucker abzuschaffen.