Erwägungsgrund 3 32007D0626
Es ist daher erforderlich, das Abkommen gemäß dessen Artikel 11 zu kündigen und Indien als Unterzeichnerstaat des Abkommens von der Kündigung in Kenntnis zu setzen —
Es ist daher erforderlich, das Abkommen gemäß dessen Artikel 11 zu kündigen und Indien als Unterzeichnerstaat des Abkommens von der Kündigung in Kenntnis zu setzen —