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Die Regelung des Zuckerprotokolls hat sowohl den Interessen der AKP-Staaten als auch der Gemeinschaft gedient, da mit ihr den Ausführern in den AKP-Staaten Absatzmöglichkeiten auf einem rentablen Markt eingeräumt wurden und sichergestellt war, dass Rohrzucker-Raffinerien in der Gemeinschaft regelmäßig beliefert wurden. Diese Regelung kann jedoch nicht mehr beibehalten werden. Im Rahmen des reformierten gemeinschaftlichen Zuckermarkts sind keine Garantiepreise der Gemeinschaft für europäische Zuckererzeuger mehr vorgesehen, da der bisherige Interventionsmechanismus schrittweise abgeschafft wird.
Mit der Abschaffung der Intervention im Rahmen der reformierten gemeinsamen Marktorganisation für Zucker werden die Zuckerpreise in der Gemeinschaft nicht mehr…
Die Anpassung der Staaten des AKP-Zuckerprotokolls an diese neuen Marktbedingungen wird sich für mehrere dieser Länder angesichts der sozioökonomischen…
Im Rahmen des AKP-Zuckerprotokolls, das dem AKP-EG-Partnerschaftsabkommen in Anhang V beigefügt ist, sind einige AKP-Staaten für ihre Zuckerausfuhren auf den…
Die Staaten des in Protokoll 3 zum AKP-EG-Partnerschaftsabkommen genannten Zuckerprotokolls, die von der Zuckerreform der Gemeinschaft betroffen sind, sollten…
Es wird eine Regelung für finanzielle und technische Hilfe und gegebenenfalls Budgethilfe eingeführt, um den Anpassungsprozess in den Staaten des AKP-…
Aus diesem Grund ist es notwendig, dass die Staaten des AKP-Zuckerprotokolls zusätzlich zu der im Rahmen des AKP-EG-Partnerschaftsabkommen gewährten…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.