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Während des Übergangs zu einer Liberalisierung des AKP-EU-Handels können unbeschränkte Mengen und die Preis- und Mengengarantien des Zuckerprotokolls nicht nebeneinander bestehen. Für die am wenigsten entwickelten Länder (Least Developed Countries — LDC) ist im Rahmen der Initiative „Alles außer Waffen“ (Everything but Arms — EBA) ab 1. Juli 2009 ein uneingeschränkter Marktzugang für Zucker vorgesehen. Da die zweite Phase des Übergangszeitraums am 1. Oktober 2009 beginnen soll, sollte die EBA-Zuckerregelung entsprechend angepasst werden.
Die präferenziellen Zuckereinfuhren aus den Staaten Afrikas, des karibischen Raums und des Pazifischen Ozeans sowie aus den am wenigsten entwickelten Ländern in…
Die Regelung des Zuckerprotokolls hat sowohl den Interessen der AKP-Staaten als auch der Gemeinschaft gedient, da mit ihr den Ausführern in den AKP-Staaten…
Die derzeitigen für die AKP-Staaten geltenden Handelsbestimmungen, die in Anhang V des Partnerschaftsabkommens AKP-EG enthalten sind, laufen am 31. Dezember…
Im Rahmen des AKP-Zuckerprotokolls, das dem AKP-EG-Partnerschaftsabkommen in Anhang V beigefügt ist, sind einige AKP-Staaten für ihre Zuckerausfuhren auf den…
Die Staaten des in Protokoll 3 zum AKP-EG-Partnerschaftsabkommen genannten Zuckerprotokolls, die von der Zuckerreform der Gemeinschaft betroffen sind, sollten…
Daher sind auf das Wirtschaftsjahr 2006/07 begrenzte besondere Übergangsmaßnahmen vorzusehen, um das Gleichgewicht zwischen dem Markt für Quotenzucker und für…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.