Erwägungsgrund 1 32006R0266
Die Europäische Gemeinschaft setzt sich im Rahmen des Partnerschaftsabkommens zwischen den Mitgliedern der Gruppe der Staaten in Afrika, im Karibischen Raum und im Pazifischen Ozean einerseits und der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten andererseits, unterzeichnet in Cotonou am 23. Juni 2000 (nachstehend „AKP-EG-Partnerschaftsabkommen“ genannt) dafür ein, die AKP-Staaten bei ihren Bemühungen um Armutsminderung und nachhaltige Entwicklung zu unterstützen, und erkennt die Bedeutung der Rohstoffsektoren und der diesbezüglichen Protokolle an.