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Da die Pflichtbeiträge der Verbrauchermitglieder der Internationalen Tropenholzorganisation (ITTO) in erster Linie nach dem Umfang der von ihnen getätigten Einfuhren von Tropenhölzern festgesetzt werden, wird die Europäische Gemeinschaft die für das Verwaltungskonto der ITTO bestimmten Beiträge entrichten, sobald das Übereinkommen von 2006 in Kraft tritt, während die Mitgliedstaaten sowie die Europäische Gemeinschaft die geplanten Maßnahmen durch Einzahlung freiwilliger Finanzbeiträge auf die für freiwillige Beiträge vorgesehenen Konten der ITTO fördern können.
Aus diesen Gründen sollte der Rat den erforderlichen Beschluss erlassen, damit die Europäische Gemeinschaft Mitglied der Weltzollorganisation werden und die…
In der vorliegenden Verordnung sollte geklärt werden, welche Teile des Zugangstors aus dem Unionshaushalt finanziert werden sollen und welche Teile in den…
Die Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft sollten den Entwurf der Änderung unterstützen, der nach seiner Annahme durch den Rat der Weltzollorganisation…
Die Mitgliedstaaten können der Kommission oder der EIB auf eigene Initiative freiwillige Beiträge nach Artikel 1 Absatz 9 des Internen Abkommens zukommen…
Die Ausgaben des Treuhandfonds in den Jahren 2005, 2006, 2007 und 2008 sind durch jährliche Gemeinschaftsbeiträge auszugleichen, die in den Jahren 2006, 2007,…
Der Erwerb der neuen Anteile durch die Gemeinschaft erfolgt über einen Zeitraum von vier Jahren ab dem Jahr 2007. Während des Zeitraums 2007—2010 werden die…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.