Erwägungsgrund 5 32007D0668
Es wird erwartet, dass die Europäische Gemeinschaft in den unter ihre Zuständigkeit fallenden Angelegenheiten die Mitgliedsrechte und -pflichten des Abkommens über die Gründung eines Rates für die Zusammenarbeit auf dem Gebiete des Zollwesens ausüben bzw. erfüllen kann.