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Die Amtszeit der in Artikel 1 genannten Mitglieder der Wissenschaftlichen Ausschüsse wird bis zum 31. Dezember 2008 verlängert.
Gemäß Artikel 7 Absatz 1 des Beschlusses, geändert durch den Beschluss 2007/263/EG, beträgt die Amtszeit der Mitglieder der Wissenschaftlichen Ausschüsse drei…
Die Amtszeit der Mitglieder des wissenschaftlichen Ausschusses beträgt fünf Jahre. Sie ist nicht verlängerbar.
Die Kommission sollte die Mitglieder der Wissenschaftlichen Ausschüsse daher für den Zeitraum ernennen, der mit dem 31. Dezember 2008 endet.
Einige der derzeitigen Mitglieder der Wissenschaftlichen Ausschüsse haben angekündigt, keine weitere Amtszeit bis zum 31. Dezember 2008 übernehmen zu wollen.…
Die Amtszeit der derzeitigen Mitglieder der Wissenschaftlichen Ausschüsse ist im Juli 2007 zu Ende. Die Zusammensetzung der Ausschüsse muss aber dem…
Die Amtszeit der Mitglieder des Ausschusses beträgt fünf Jahre; eine einmalige Wiederernennung ist zulässig. Nach Ablauf ihrer Amtszeit bleiben die Mitglieder…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.