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Einige der derzeitigen Mitglieder der Wissenschaftlichen Ausschüsse haben angekündigt, keine weitere Amtszeit bis zum 31. Dezember 2008 übernehmen zu wollen. Sie sollten daher von der Liste der Sachverständigen in Anhang I des Beschlusses K(2004) 2788 gestrichen werden, mit dem sie zu Mitgliedern der Wissenschaftlichen Ausschüsse ernannt werden.
Die Kommission sollte die Mitglieder der Wissenschaftlichen Ausschüsse daher für den Zeitraum ernennen, der mit dem 31. Dezember 2008 endet.
Die geänderte Liste der zu Mitgliedern der Wissenschaftlichen Ausschüsse ernannten Sachverständigen in Anhang I des Beschlusses K(2007) 2788, die in der Reihe C…
Die Amtszeit der in Artikel 1 genannten Mitglieder der Wissenschaftlichen Ausschüsse wird bis zum 31. Dezember 2008 verlängert.
Die Amtszeit der derzeitigen Mitglieder der Wissenschaftlichen Ausschüsse ist im Juli 2007 zu Ende. Die Zusammensetzung der Ausschüsse muss aber dem…
Mit dem Beschluss K(2004) 2788 über die Ernennung der Mitglieder der drei mit dem Beschluss 2004/210/EG eingesetzten Wissenschaftlichen Ausschüsse werden die in…
Die Mitglieder des wissenschaftlichen Ausschusses sind unabhängig. Sie können nur auf eigene Veranlassung oder im Falle einer dauerhaften Hinderung an der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.