Art. 2 32007D0685BESCHLUSS EUPOL AFG/1/2007 DES POLITISCHEN UND SICHERHEITSPOLITISCHEN KOMITEES vom 16. Oktober 2007 betreffend die Ernennung des Missionsleiters von EUPOL AFGHANISTAN (2007/685/GASP)
Dieser Beschluss wird am 1. November 2007 wirksam.
Art. 2 32007D0793BESCHLUSS DER KOMMISSION vom 29. November 2007 zur Ernennung der Mitglieder der mit dem Beschluss 2007/602/EG eingesetzten Gruppe für den Dialog mit den Stakeholdern in den Bereichen öffentliche Gesundheit und Verbraucherschutz (2007/793/EG)
Dieser Beschluss wird am 29. November 2007 wirksam.
Art. 3 32006D0730BESCHLUSS DES RATES vom 25. September 2006 über den Abschluss — im Namen der Europäischen Gemeinschaft — des Rotterdamer Übereinkommens über das Verfahren der vorherigen Zustimmung nach Inkenntnissetzung für bestimmte gefährliche Chemikalien sowie Pestizide im internationalen Handel (2006/730/EG)
Diese Entscheidung tritt mit Wirkung vom 19. Dezember 2002 in Kraft.
Art. 2 32007D0711BESCHLUSS DES POLITISCHEN UND SICHERHEITSPOLITISCHEN KOMITEES BiH/11/2007 vom 25. September 2007 zur Ernennung eines EU-Befehlshabers des Einsatzkontingents für die militärische Operation der Europäischen Union in Bosnien und Herzegowina (2007/711/GASP)
Dieser Beschluss wird am 4. Dezember 2007 wirksam.
Art. 2 32008D0888BESCHLUSS ATALANTA/1/2008 DES POLITISCHEN UND SICHERHEITSPOLITISCHEN KOMITEES vom 18. November 2008 zur Ernennung eines Befehlshabers des EU-Einsatzkontingents für die Militäroperation der Europäischen Union als Beitrag zur Abschreckung, Prävention und Bekämpfung von seeräuberischen Handlungen und bewaffneten Raubüberfällen vor der Küste Somalias (Atalanta) (2008/888/GASP)
Dieser Beschluss wird am 18. November 2008 wirksam.
Art. 3 32010D0718BESCHLUSS DES EUROPÄISCHEN RATES vom 29. Oktober 2010 zur Änderung des Status der Insel Saint-Barthélemy gegenüber der Europäischen Union (2010/718/EU)
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft. Er gilt mit Wirkung vom 1. Januar 2012.