Erwägungsgrund 2 32007D0793
Gemäß Artikel 3 Absatz 1 des Beschlusses 2007/602/EG werden als Mitglieder der Gruppe von der Kommission Spezialisten ernannt, die über Sachkenntnis in den Themen verfügen, welche in Artikel 2 Absatz 2 der genannten Entscheidung aufgeführt sind, und sich auf den Aufruf zur Interessenbekundung hin beworben haben.