Erwägungsgrund 3 32010D0718
Der Antrag Frankreichs entspricht dem ausdrücklichen Wunsch der gewählten Vertreter der Insel Saint-Barthélemy, die gemäß Artikel 74 der französischen Verfassung eine überseeische Gebietskörperschaft der Französischen Republik mit Autonomierechten ist, nach einem Status gegenüber der Europäischen Union, der dem Status, den die Insel nach dem innerstaatlichen Recht genießt, besser entspricht, insbesondere in Anbetracht ihrer räumlichen Entfernung zum Mutterland und ihrer kleinen Inselwirtschaft, die ausschließlich auf den Fremdenverkehr ausgerichtet ist und konkrete Versorgungsprobleme zu bewältigen hat, die die Anwendung eines Teils der Rechtsnormen der Union erschweren.