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Das Übereinkommen aufgrund von Artikel K.3 des Vertrags über die Europäische Union über den Einsatz der Informationstechnologie im Zollbereich (nachstehend „Übereinkommen über den Einsatz der Informationstechnologie im Zollbereich“ genannt) wurde am 26. Juli 1995 in Brüssel unterzeichnet und trat am 25. Dezember 2005 in Kraft.
Das Übereinkommen über den Einsatz der Informationstechnologie im Zollbereich wurde durch folgende Protokolle ergänzt: — Protokoll aufgrund von Artikel K.3 des…
Das Übereinkommen aufgrund von Artikel K.3 des Vertrags über die Europäische Union über den Schutz der finanziellen Interessen der Europäischen Gemeinschaften…
Das Übereinkommen aufgrund von Artikel K.3 des Vertrags über die Europäische Union über gegenseitige Amtshilfe und Zusammenarbeit der Zollverwaltungen (im…
Das Übereinkommen über den Einsatz der Informationstechnologie im Zollbereich in der durch das Protokoll über die Einrichtung eines Aktennachweissystems und…
Die Erfahrung seit Inkrafttreten des Übereinkommens über den Einsatz der Informationstechnologie im Zollbereich vom 26. Juli 1995 (nachstehend…
Das Übereinkommen aufgrund von Artikel K.3 Absatz 2 Buchstabe c des Vertrags über die Europäische Union über die Bekämpfung der Bestechung, an der Beamte der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.